Die häufigsten Fragen / FAQ t.egenter@bluewin.ch 079 101 44 44
Allgemein:
- Lernfahrten sind grundsätzlich nur innerhalb der Schweiz erlaubt.
- Bei jeder Lernfahrt muss ein «L» am Fahrzeug befestigt sein.
- Ausserhalb der Familie darf man nur eine Person pro Jahr auf Lernfahrten begleiten.
- Idealerweise spricht man vor Übungsfahrten mit der Fahrschule ab, welche Inhalte zu üben sind und was momentan noch vermieden werden sollte.
Anforderungen an den Begleiter:
- Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.
- Die Begleitperson muss seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzen und diesen nicht mehr auf Probe haben.
- Sie muss Fahrausweis und Fahrzeugpapiere mit sich führen.
- Die Begleitperson darf nicht alkoholisiert sein, 0,0 Promille!
Vor der Übungsfahrt:
- Planen Sie gemeinsam die Fahrt entsprechend dem Ausbildungsstand der/des Lernenden. Stellen Sie sicher, dass Sie beim Fahren möglichst flache, gut sitzende Schuhe tragen.
- Bringen Sie auf der Beifahrerseite einen zusätzlichen Rückspiegel an, der die Begleitperson in ihrer Aufgabe unterstützt.
- Stellen Sie vor dem Wegfahren Sitz, Kopfstütze, Spiegel und Gurt richtig ein.
- Üben Sie zu Beginn auf einem Parkplatz, der viel Raum fürs Manövrieren bietet.
Während der Übungsfahrt:
- Wechseln Sie erst dann in den Strassenverkehr (nicht zu komplexe Strecke), wenn die Fahrzeugbedienung automatisiert und ein gleichzeitiges Beobachten des Verkehrs möglich ist.
- Die Begleitperson muss neben dem Fahrzeugführer sitzen (Ausnahme: auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder Parkieren) und wenigstens die Handbremse leicht erreichen können (Achtung: Nicht alle Autos verfügen über eine geeignete Handbremse).
- Das Befahren von Autobahnen bzw. Autostrassen ist erst erlaubt, wenn der Fahrschüler prüfungsreif ist, das heisst den praktischen Prüfungstermin bestätigt hat.
- Das Befahren von verkehrsreichen Strassen ist erst erlaubt, wenn der Lernfahrer genügend ausgebildet ist. Folgende Manöver sind auf verkehrsreichen Strassen verboten:- Anfahren in Steigungen
– Wenden
– Rückwärtsfahren und ähnliche Manöver - Das Mitnehmen von anderen Personen bzw. «Mitführen von Passagieren» ist grundsätzlich erlaubt.
- Bleiben Sie gelassen. Auch beim Motorabwürgen (kommt bei Lernfahrern einfach vor), lassen Sie Drängler vorbeiziehen (für viele Autofahrer wirkt ein L als Aufforderung zum Überholen), wer hupen will soll hupen (wer hupt, denkt nicht ;-)) usw.
- Besprechen Sie nach der Fahrt die erlebten Situationen.
Haftung und Versicherung:
- Die Begleitpersonen müssen dafür sorgen, dass die Lernfahrt gefahrlos durchgeführt wird und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden. Sie sind haftbar bei privaten Lernfahrten und können bestraft werden.
- Für Lernfahrten mit Dritten sollten Fahrschüler eine Versicherung für das Benützen fremder Motorfahrzeuge abschliessen. Für Lernfahrten mit den Eltern empfiehlt sich bei einem neueren Auto nebst der Teil- auch eine Kollisionskaskoversicherung.
- Für Begleiter von Lernfahrten reicht die normale Haftpflichtversicherung. Allerdings lohnt es sich, kurz zu prüfen, ob man bei Versicherungsabschluss Lernfahrten nicht ausgeschlossen hat, um Prämien zu sparen.
Ist eine Anzahl von Fahrstunden obligatorisch?
Nein, in der Schweiz ist es nicht obligatorisch, aber empfehlenswert zu einem Fahrlehrer in den Unterricht zu gehen.
Mit wie vielen Fahrstunden muss ich rechnen?
Das kann ich dir beim besten Willen nicht mit einer Zahl beantworten. Dazu muss ich zuerst deine Fahrkünste erlebt haben. Es ist sicher abhängig davon, ob du auch privat die Möglichkeit zum Fahren hast. Zudem kommt es darauf an, wie schnell du das Gelernte, insbesondere in Stresssituationen, umsetzen kannst. Entscheidend sind nicht zuletzt auch deine persönliche Motivation, deine Lernbereitschaft sowie dein Talent, ein Fahrzeug zu lenken und dich im Strassenverkehr zurechtzufinden.
Welches ist der heutige Durchschnitt bei Fahrstunden?
Der schweizerische Durchschnitt liegt in den vergangenen Jahren bei rund 32 Lektionen à 50 Minuten. Es handelt sich hierbei um einen statistischen Wert. Wie bei allen Statistiken gibt es Abweichungen nach unten wie nach oben.
Soll ich privat auch fahren?
Sofern du die Möglichkeit hast, solltest du sie in jedem Fall nutzen. Dadurch erlangst du schneller die nötige Sicherheit für den Strassenverkehr. Vorsicht ist allerdings bei der Streckenwahl geboten: Diese solltest du unbedingt an dein jeweiliges Können anpassen. Und denke daran – auf der Autobahn zu fahren ist erst erlaubt, wenn du prüfungsreif bist!
Mit welchem Auto absolviere ich die praktische Führerprüfung und wie lange dauert diese?
Du fährst mit deinem Fahrschulauto, wie du es gewohnt bist. Die praktische Führerprüfung dauert 45 Minuten. Ausserdem stellt dir der Experte zu Beginn drei bis vier Fragen zum Thema „Fahrzeugkenntnisse“.
Ich habe Prüfungsangst – was kann ich tun?
Um deine Angst zu reduzieren, werde ich mit dir mindestens eine Vorprüfung fahren. Wir spielen dabei die Führerprüfung von A-Z zusammen durch. Das hilft dir, dich mit dem Ablauf der Prüfung vertraut zu machen, so dass du weniger nervös sein solltest. Ausserdem werden wir, bevor du zur Prüfung angemeldet bist, schwierigere Routen und Situationen fahren als sie dann an der Prüfung vorkommen werden.