VKU und Infos

VKU Kurse sind wieder in normalem Umfang, 12 Schüler/innen erlaubt.  Es wird sicher jeden Monat mindestens ein Kurs angeboten.

Ruf einfach an und informiere Dich über freie Termine, ich freue mich dir Auskunft geben zu können.

Seit dem 11. Mai 2020 dürfen wieder Fahrstunden erteilt werden, mit den Empfehlungen des BAG ; Hände und Auto regelmässig zu desinfizieren.

Ich biete Fahrstunden geschalten und seit 2019 auch auf dem Automaten an.

Für Senioren und Wiedereinsteiger:

FEEDBACK-FAHRTEN

Ist es schon eine Weile her, seit Du Deine Fahrprüfung gemacht hast? Hast Du offene Fragen zum Strassenverkehr, zu neuen Regelungen oder möchtest Du einfach ein Feedback zu Deinem Fahrstil erhalten? Dann bist Du bei mir goldrichtig! Wir fahren mit deinem Fahrzeug eine Route nach deiner Wahl und besprechen allen Fragen und Situationen die sich ergeben werden.

Revisionen der Führerausweisvorschriften

Ab 1. Januar 2021

Lernfahrten mit Personenwagen ab 17 Jahren: Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen, bevor er zur Führerprüfung zugelassen wird.

Das Mindestalter von 17 Jahren für den Erwerb des Lernfahrausweises für Personenwagen tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Ebenso das tiefere Mindestalter für die Motorradkategorien und die Aufhebung des Direkteinstiegs auf die leistungsstärksten Motorräder. Dies bedeutet, dass Inhaber des Führerausweises der Kategorie A1, die in diesem Zeitpunkt zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung sofort 125-er Motorräder führen dürfen. Ab 1. Januar 2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen neu grundsätzlich unbefristet gültig.

Seit 1. Januar 2020

Unbefristete Gültigkeit von Ausbildungen und Prüfungen
Einmal absolvierte Ausbildungen (wie der Kurs Verkehrskunde, die praktische Grundschulung für Motorradfahrer) und bestandene Prüfungen (Theorieprüfung, praktische Prüfung) gelten neu grundsätzlich unbefristet.

Die Weiterausbildung wird künftig nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden.

Seit 1. Februar 2019

Verzicht auf den Automateneintrag
Wer heute die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach nur solche Fahrzeuge führen. Künftig wird in solchen Fällen keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen.

ACHTUNG:

Seit 1.1.2014 gilt, das Fahren unter Alkoholeinfluss (O Toleranz) ist für Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe), Fahrschüler und Fahrschülerinnen, sowie Begleitpersonen verboten!

Ebenfalls gilt ab 1.1.2014, Motorwagen und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Wer gegen dieses Gebot verstösst, wird mit einer Busse von 40 Franken bestraft.

Neue Verkehrsregeln ab 1.1.2021

Rechtsvorbeifahren im Kolonnenverkehr auf der Autobahn ist ab 2021 auch bei dreispurigen Autobahnen erlaubt, Rechtsüberholen und Wiedereinschwenken bleibt verboten.

Reissverschlussprinzip, wenn auf der Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Automobilisten müssen die Fahrzeuge am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindert wird.

Zudem gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei darf der Pannenstreifen nicht belegt werden, da dieser weiterhin für Notfälle und Pannen freigehalten werden muss. Das Nichtbeachten dieser Änderungen wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Rettungsgasse bilden: So geht's | N-JOY - Leben

Tempo 100 km/h für leichte Motorfahrzeuge mit Anhänger

Für leichte Motorfahrzeuge mit Anhänger bis 3.5t wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 100 km/h erhöht, sofern Zugfahrzeug und Anhänger für diese Geschwindigkeit zugelassen sind.

Radfahrern ist es ab 2021 gestattet, bei entsprechender Kennzeichnung, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen. Ausserdem dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Fahrrad auf dem Trottoir fahren. Dies jedoch nur, wenn kein Radweg vorhanden ist.

Geschwindigkeitslimiten

Auf der Autobahn gelten allgemein 120 km/h, auf Autostrassen 100 km/h, auf Haupt- und Nebenstrassen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und innerhalb von Ortschaften 50 km/h. Es können jedoch auch tiefere Geschwindigkeiten signalisiert werden. So kann beispielsweise auf Autobahnen zeitlich beschränkt oder auf gewissen Abschnitten auch Tempo 80 oder 60 signalisiert sein (hohe Verkehrsbelastung, hohe Schadstoffwerte, Baustelle, etc.). Innerorts findet man Tempo-30-Zonen sowie Begegnungszonen (Tempo 20) und ausserorts Tempo-70-Zonen.

Wer zu schnell fährt, muss mit folgenden Bussen und Strafen rechnen:

Überschreitung Innerorts
Ausserorts
(inkl. Autostrassen)
Autobahn
Um 1-5 km/h 40.-  40.-  20.-
Um 6-10 km/h 120.-  100.-  60.-
Um 11-15 km/h 250.-  160.-  120.-
Um 16-20 km/h Anzeige  240.-  180.-
Um 21-25 km/h Anzeige  Anzeige  260.-
Über 25 km/h Anzeige  Anzeige  Anzeige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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